Haushaltshilfe in Bassersdorf
Im Haushalt eines pflegebedürftigen Menschen liegen zwei Arten von Arbeit nebeneinander, die gleich aussehen und völlig verschieden abgerechnet werden.
Diese Seite sortiert, was zur Haushaltshilfe gehört und was zur Pflege – und was das für die Rechnung in Bassersdorf bedeutet.
Was zur Haushaltshilfe gehört
Die Seite zur Haushaltshilfe nennt Staubsaugen, das Reinigen von Küche und Bad sowie das frische Beziehen des Bettes. Dieselbe Seite hält fest, dass auf Wunsch bei allen Aufgaben geholfen wird, die zu Hause anfallen, und dass Sie darauf zählen können, dass Ihre Wohnung sauber bleibt.
Was gleich aussieht und zur Pflege zählt
Drei Beispiele, bei denen die Zuordnung nicht auf den ersten Blick stimmt:
| Im Haushalt sichtbar | Zählt zu | Weil |
|---|---|---|
| das Bett machen | Grundpflege | Betten steht als Pflegeleistung auf unserer Leistungsseite – gemeint ist das Lagern und Richten bei einer liegenden Person |
| das Bett frisch beziehen | Haushaltshilfe | hier geht es um die Wäsche, nicht um die Person |
| darauf achten, dass getrunken wird | Grundpflege | die Flüssigkeitskontrolle ist auf unserer Leistungsseite als Pflegeleistung genannt |
Die Unterscheidung ist keine Haarspalterei: Die erste und die dritte Zeile sind Pflichtleistungen mit Kassenbeitrag, die zweite nicht. Für einen Haushalt in Bassersdorf entscheidet das über einen erheblichen Teil der Rechnung.
Fragen dazu? Rufen Sie uns an unter 044 330 40 00 – wir sind rund um die Uhr erreichbar – oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Was es kostet
Haushaltshilfe ist keine Pflichtleistung der Krankenpflege-Versicherung. Unsere Tarifliste nennt für Zusatzleistungen einen Grundtarif von CHF 46.00 pro Stunde, abgerechnet nach Aufwand. Dazu kommen die Wegkosten (Pauschale pro Einsatz ab 20 km oder CHF 0.85 pro Kilometer) und für Randzeiten, Wochenenden und Feiertage ein Zuschlag von CHF 8.00 pro Stunde.
Zum Vergleich die Ansätze der Pflichtleistungen, ebenfalls aus unserer Tarifliste und entsprechend Art. 7a Abs. 1 KLV:
| Leistungsbereich | Beitrag der Krankenkasse |
|---|---|
| Abklärung und Beratung | CHF 76.90 pro Stunde |
| Behandlungspflege | CHF 63.00 pro Stunde |
| Grundpflege | CHF 52.60 pro Stunde |
Wie sich ein Einsatz auf die beiden Bereiche aufteilt, wird laut unserer Seite zur Bedarfsabklärung gemeinsam mit Ihnen berechnet.
Beteiligungen, die in Frage kommen
Eine Zusatzversicherung kann Haushaltshilfe mittragen; was gilt, steht in Ihrer Police. Bei Ergänzungsleistungen können Krankheits- und Behinderungskosten übernommen werden; zuständig ist für Bassersdorf die EL-Stelle des Wohnkantons.
Eine ärztliche Anordnung braucht es für die Haushaltshilfe nicht – Art. 7 KLV betrifft nur die Pflichtleistungen.
Häufige Fragen
Welche Arbeiten übernimmt die Haushaltshilfe?
Unsere Leistungsseite nennt Staubsaugen, Küche und Bad reinigen sowie das Bett frisch beziehen, auf Wunsch weitere Aufgaben, die zu Hause anfallen.
Warum zählt Betten zur Pflege und frisch beziehen zum Haushalt?
Weil Betten auf unserer Leistungsseite als Pflegeleistung steht – gemeint ist das Lagern und Richten bei einer liegenden Person. Das Wechseln der Wäsche ist davon unabhängig.
Zahlt die Krankenkasse die Haushaltshilfe?
Die Grundversicherung nicht. Unsere Tarifliste nennt dafür einen Grundtarif von CHF 46.00 pro Stunde.
Brauche ich eine Verordnung?
Nein. Art. 7 KLV betrifft nur die Pflichtleistungen, also Grund- und Behandlungspflege.
Können Pflege und Haushalt im selben Einsatz erledigt werden?
Ja. Auf der Rechnung bleiben die beiden Teile getrennt.
Übernimmt eine Zusatzversicherung einen Teil?
Das hängt von Ihrer Police ab und lässt sich nur dort nachlesen.
Unklar, was davon Pflege ist und was Haushalt
Diese Zuordnung nehmen wir Ihnen ab – sie entscheidet darüber, was die Kasse trägt und was nicht.
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